Wer bis jetzt noch nicht umgestellt hat, für den wird es nun höchste Zeit. Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch die Ursprungszeugnisformulare mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden.
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Wertvolle Tipps zum Thema Zoll und Außenhandel
Der prodata Blog liefert regelmäßig Beiträge zu aktuellen Zoll-, Compliance und Außenwirtschaftsthemen. Wir teilen Praxistipps wie auch Beobachtungen der Entwicklungen und Trends im Zoll und Außenhandel. Als der Zollsoftwarehersteller für SAP® Systeme in Österreich finden Sie zudem nützliche Informationen zu unseren Lösungen und SAP®.
e-zoll rüstet sich für Hard Brexit Das Bundesministerium für Finanzen hat bereits Vorkehrungen für einen Hard Brexit getroffen und hat das elektronische Zollsystem der österreichischen Zollverwaltung (e-zoll) dementsprechend angepasst. Im Fall der
Der Handelsstreit zwischen den USA und China, der schon seit Mitte 2018 unter der Oberfläche brodelt, könnte vielleicht bald sein Ende haben. In Folge dieser Annäherung verzichtet Peking weiterhin auf Strafzölle auf
Ab 1. Mai 2019 dürfen nur noch Ursprungszeugnisse „A51-Laser“ mit der Bezeichnung „Europäische Union“ verwendet werden. Damit endet die dreijährige Übergangsfrist, die mit 1. Mai 2016 begann, als das neue Zollrecht der
Die italienische Gemeinde Campione d’Italia ist ein Teil des Luganer Sees und eine vom Schweizer Kanton Tessin umgebene Exklave. Diese außergewöhnliche Konstellation hat im 8. Jahrhundert ihren Ursprung, als ein langobardischer Herrscher
Kurz nach Inkrafttreten von JEFTA gab es mit der japanischen Zollbehörde bereits die ersten Probleme zur Verifizierung des Ursprungsnachweises (prodata berichtete hier darüber). Nachdem die EU wie auch das AußenwirtschaftsCenter der Wirtschaftskammer
Herr Kerschl von der Scheer Austria GmbH wird als Vortragender bei unserem Zoll- & SAP-Tag dabei sein! Sein Fachvortrag über das intelligente Unternehmen der Zukunft hat folgende Schwerpunkte: Überblick SAP Intelligent Enterprise
In Österreich sind Transportleistungen ins Drittland (externes Versandverfahren), die sich auf Gegenstände der Ausfuhr oder auf eingeführte Gegenstände beziehen, steuerbefreit. Zur Anwendung kommt diese Befreiung bei folgenden Szenarien:
